Rechtsprechung
BVerwG, 03.11.1976 - VII C 47.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Einheit mehrerer Genehmigungsträger im Güterfernverkehr - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Güterfernverkehrsgenehmigung - Wirtschaftliche Zusammenballung - Genehmigungsvergabe - Genehmigungsbewerber - Wirtschaftliche Unternehmenseinheit - Revisionsbegründung - Revisionsanträge
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.07.1972 - IV A 126.71
- OVG Berlin, 12.12.1973 - I B 83.72
- BVerwG, 03.11.1976 - VII C 47.74
Papierfundstellen
- MDR 1977, 517
- BB 1977, 1423
- DÖV 1978, 376
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG
Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 47.74
Der Ablehnungsgrund des Beklagten, die Klägerin gehöre zusammen mit der Firma Horst-Walter S. Spedition und der Firma Auto-Dienst B. GmbH zur Unternehmensgruppe des Kaufmanns S. die insgesamt über 16 Genehmigungen für den allgemeinen Güterfernverkehr verfügt und erst zwei Jahre zuvor eine Genehmigung durch Zuteilung an die Auto-Dienst B. GmbH erhalten hat, betrifft das Verfahren, mit dem das beklagte Land bei Vergabe der im Rahmen des verfassungsmäßigen (BVerfGE 40, 196 ff.) Höchstzahlenkontingents (§ 9 Abs. 1 GüKG) zur Verfügung stehenden Genehmigungen für den allgemeinen Güterfernverkehr die Bewerber ausgewählt hat, die die übrigen gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen. - BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 47.74
Das gilt hier um so mehr, als mit der in der Wiederholung des Sachantrages etwa zu sehenden Rüge, über den prozessualen Anspruch sei rechtsfehlerhaft nicht durch Sachurteil, sondern durch Prozeßurteil entschieden worden, ein Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren geltend gemacht würde (BVerwGE 13, 239 [240]; 30, 111 [113]). - BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
Güterfernverkehrsgenehmigungen - Auswahl der Bewerber - Auswahlerwägungen - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 47.74
Zu diesem Auswahlverfahren hat der erkennende Senat bereits in der Sache BVerwG VII C 60.74 mit Urteil vom heutigen Tage Stellung genommen. - BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60
Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 47.74
Das gilt hier um so mehr, als mit der in der Wiederholung des Sachantrages etwa zu sehenden Rüge, über den prozessualen Anspruch sei rechtsfehlerhaft nicht durch Sachurteil, sondern durch Prozeßurteil entschieden worden, ein Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren geltend gemacht würde (BVerwGE 13, 239 [240]; 30, 111 [113]).
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87
Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl - …
Der Beklagte beruft sich für seine Auffassung zu Unrecht auf die Entscheidungen des Senats vom 3. November 1976 - BVerwG 7 C 47.74 - (Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 10) und vom 18. September 1981 - BVerwG 7 C 29.80 - (BVerwGE 64, 70). - BFH, 09.12.1987 - I R 1/85
Ansatz eines Verlustes im Körperschaftsteuerbescheid des Entstehungsjahres hat …
Jedoch müssen in der Revisions- oder in der Revisionsbegründungsschrift bezogen auf beide Steuerbescheide die verletzten Rechtsnormen und, soweit Verfahrensmängel gerügt werden, die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich die Mängel ergeben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Dezember 1978 VIII R 116/77, BFHE 127, 1, BStBl II 1979, 305; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 3. November 1976 VII C 47/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1977, 398). - VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 10 S 2039/82
Güterfernverkehr - Voraussetzungen für Genehmigungserteilung - "abgrenzbarer …
Zur Berücksichtigung bei Genehmigungsvergabe, daß ein Genehmigungsbewerber mit einem anderen, rechtlich selbständigen Genehmigungsträger eine wirtschaftliche Unternehmenseinheit bildet (Anschluß BVerwG, 1976-11-03, VII C 47.74, Buchholz 442.03 § 9 GÜKG Nr. 10).